… ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden, dass die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung und Leitung durch die Katastrophenschutzbehörde zur Gefahrenabwehr tätig werden.
… ist eine landesrechtliche Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen, bei der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten.
Bei Großschadensereignissen, Naturkatastrophen oder auch im Zivilschutzfall stellen die ehrenamtlichen Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes je nach Fachdienst die medizinische Versorgung, den Transport von Verletzten und Erkrankten in Krankenhäuser sicher, betreuen unverletzte in Notunterkünften, verpflegen Betroffene und Einsatzkräfte, kümmern sich um Logistik, Technik und Kommunikation oder klären die Schicksale von Vermissten auf.
